Wasserkraftwerk Meschede-Wehrstapel

Art der Anlage: Wasserkraftschnecke
Art des Projekts: Repowering Kraftwerkstandort
Installierte Leistung: 103 kW Grundlast
Umweltstatus: Unbedenklich für Fischabstieg
Maximale Strommenge: 510 Tsd. kWh Ökostrom pro Jahr
Vermeidbarer CO2-Ausstoss: 498 t /a

Das Repowering-Projekt „Wasserkraftwerk Meschede-Wehrstapel“ wurde 2015 bei der Bezirksregierung Arnsberg (BRA) beantragt. Es war der erste Wasserkraftpotenzialstandort aus dem Aktionsplan „Top 10 plus“ der BRA, der erschlossen werden sollte. Dieser Aktionsplan hatte Wasserkraftstandorte mit hohem Ausbau- und wenig Konfliktpotential identifiziert. Ziel war es, an diesen Standorten zügig Investitions- und Genehmigungsentscheidungen zu treffen. Im Juli des gleichen Jahres wurde sodann auch die Plangenehmigung durch die BRA erteilt.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hat die BRA dies im Amtsblatt veröffentlicht. Behörden und Umweltverbände wurden schriftlich beteiligt und informiert, darunter auch der Landesfischereiverband NRW. Alle Verbände standen einer Genehmigung nicht entgegen, außer der Fischereiverband NRW. Dieser hat im Dezember 2016 gegen die Plangenehmigung der BRA Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingereicht. Die Begründung war u.a., dass die Fische in der Wasserkraftschnecke (WKS) getötet würden, der Fischaufstieg nicht den Vorschriften entspräche und keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde.

 

Nach kurzer Verhandlung hat das VG Arnsberg folgenden Vergleich vorgeschrieben:

  • Betrieb nur mit Rechen und einem Stababstand von maximal 20 mm
  • Der Einstieg in den Fischaufstieg ist um 4 m näher an die WKS zu verlegen.
  • Vom 15. März bis zum 30. April eines jeden Jahres darf die Anlagen nicht betrieben werden.

 

Diese Auflagen wurden vom Fischereiverband NRW gefordert, obwohl im Jahr 2015 die WKS in Rede-Krechting vom Fischereiverband NRW durch ein Monitoring überprüft und als unbedenklich für den Fischabstieg ausgewiesen wurde. Der Fischabstieg durch WKS ist gewöhnlich sogar erwünscht, da er wandernden Fischen einen verletzungsfreien Abstieg ermöglicht.

 

Der Stababstand in Rhede-Krechting beträgt 100 mm, die Anlage darf aber auch ohne Rechen betrieben werden. Diese Anlage läuft ohne Einschränkungen, der Fischabstieg erfolgt durch die WKS. Bei dieser Anlage handelt es sich um ein Pilotprojekt des Landes NRW, gab es deshalb keine Auflagen? Der Standort wurde von uns besichtigt und als ökologische Vorlage für unseren Standort in Meschede-Wehrstapel genommen und in einigen Punkten sogar weiter verbessert.

 

Obwohl mehrere Gutachten der WKS keine schädlichen Auswirkungen auf die Fischpopulation bescheinigen, ist im April 2021 am VG Arnsberg das Urteil ergangen, dass die Ergänzungen aus dem Vergleich zur Plangenehmigung vom Juli 2015 rechtens sind. Die Wasserkraftanlage läuft also nach wie vor nur unter den Auflagen, die die Wirtschaftlichkeit des Standortes stark gefährden und die klimafreundliche Produktion von Wasserkraftstrom unnötig drosselt.

 

Das Urteil des VG Arnsberg verstößt gegen EU-Recht, welches Wasserkraftanlagen eine besondere Bedeutung bei den erneuerbaren Energien zuspricht und fördert. Gegen das Urteil des VG Arnsberg hat die BRA und der Betreiber der Wasserkraftanlage Revision beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Der Ausgang ist noch offen.

 

Dieses Vorgehen des Fischereiverband NRW hat System und wird bei vielen Klagen gegen Wasserkraftbetreiber angewendet. Das Ziel des Fischereiverband NRW ist es, den Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen zu verhindern. Somit verstößt der Fischereiverband NRW nicht nur gegen europäisches Recht, sondern auch gegen die Gemeinnützigkeit eines eingetragenen Vereins.