Windpark Wohlbedacht

11 WEA (3x3 MW, 8x4,3 MW installierte Leistung)
572.000 Euro Ausgleichszahlungen
Erwartete Strommenge: 120 Mio. kWh Ökostrom pro Jahr
Vermeidbarer CO2-Ausstoß: 120.000 t/a

Das Repowering-Projekt „Windpark Wohlbedacht“ wurde 2016 beim Kreis Paderborn beantragt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Träger öffentlicher Belange – darunter auch der NABU – ihre Einwendungen schriftlich eingereicht. Im Oktober wurde der Antrag vom Kreis Paderborn abgelehnt, da artenschutzrechtliche Verbote für den Rotmilan, den Schwarzstorch und die Wiesenweihe nicht ausgeschlossen werden konnten. Nach Vorlage eines umfangreichen Abschaltkonzepts wurden 10 Anlagen im April 2019 genehmigt. Der Genehmigungsbescheid des Kreises Paderborn enthielt 111 Auflagen – darunter:

  • Betrieb nur mit Abschaltlogarithmus für Fledermäuse
  • Im ersten Betriebsjahr vom 01. April bis 31. Oktober Abschaltung bei bestimmten Wetterbedingungen
  • Vom 01. März bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres dürfen die Anlagen nur nachts betrieben werden
  • Bauzeitbeschränkung vom 01.11. – 28.02. eines jeden Jahres, dazu gehören auch bauvorbereitende Maßnahmen, Baufeldräumung usw.

Im Mai 2019 ging beim Verwaltungsgericht Minden eine Klage des NABU NRW gegen die Genehmigung ein: Begründung u.a.:

  • Abschaltung von März bis Okt. reicht nicht, weil der Rotmilan auch außerhalb dieser Zeiträume vor Ort sei
  • Anlagen sind durch die vorgegebenen Abschaltzeiträume nicht wirtschaftlich
  • Verlust des Denkmalwertes von Gut Wohlbedacht
  • Optisch bedrängende Wirkung für die Bewohner von Gut Wohlbedacht („Es könne ihnen nicht zugemutet, auch tagsüber die Fenster geschlossen zu halten, um ihnen den Anblick der Windenergieanlagen zu ersparen.“)

Im März 2021 wurde ein gerichtlicher (Verwaltungsgericht Minden) Vergleich mit dem NABU geschlossen. Zwar sind durch diesen Vergleich die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zwar gelockert, die Anlagen allerdings auf insg. 9 Anlagen reduziert und der Betreiber verpflichtet einen Schutzabstand zu den angrenzenden Waldgebieten (inzwischen vom Borkenkäfer größtenteils zerfressen) zu halten. Dadurch, dass die Anlagen näher „zusammengerückt“ werden mussten, hat der Park einen deutlich schlechteren Wirkungsgrad.
Schon kurz nach Abschluss des gerichtlichen Vergleichs, reichte der NABU dann Klage gegen den Bau des Umspannwerks ein (Mai 2021), das im direkt angrenzenden Windpark errichtet werden sollte und auch den Netzanschluss für den WP Wohlbedacht sicherstellen sollte. So ist das Vorhaben weiterhin faktisch blockiert.